Jugendschutz

Kindern unter 14 Jahren darf der Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person und einem unterschriebenen Muttizettel gestattet werden.
Download Muttizettel.pdf von Muttizettel.net

 

Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren ist der Zutritt ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person bis 24.00 Uhr gestattet. Sämtliche Alters-und Zeitbeschränkungen werden durch die Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person aufgehoben.

Alkoholverbot und Rauchverbot unter 18 Jahre.

 

Ausweiskontrollen am Einlass werden durchgeführt.

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